Notbeleuchtung & Fluchtwegleuchten überprüfen lassen in Tirol & Pinzgau

Suchen Sie einen Partner für die Wartung Ihrer Fluchtwegleuchten? Im Ernstfall weist die Notbeleuchtung den sicheren Weg nach draußen. Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen der Notbeleuchtung.

Gesetzliche Prüfpflichten für Notbeleuchtungen in Österreich

In Österreich regelt die Arbeitsstättenverordnung (AStV) die Prüfpflichten für Notbeleuchtungen. Ergänzend dazu legt die ÖNORM EN 1838 die lichttechnischen Anforderungen fest. Für diese Notbeleuchtung gelten gesetzlich und normativ definierte Prüfintervalle.

Die monatliche Sicht- bzw. Funktionskontrolle durch den Betreiber sowie die jährliche Überprüfung durch eine fachkundige Person müssen dokumentiert werden.
Die Betriebsdauersimulation ergibt sich aus den anerkannten Regeln der Technik (z. B. OVE EN 50172). Wer diese Prüfpflichten vernachlässigt, riskiert bei behördlichen Kontrollen, Haftungsfragen im Schadensfall sowie mögliche Verwaltungsstrafen.

Die Praxis zeigt: Viele Betriebe haben keine Zeit für die monatliche Kontrolle der Fluchtwegleuchten oder verlieren den Überblick bei der Notbeleuchtung. Zudem fehlt oft das nötige Know-how, um Mängel an Fluchtwegleuchten oder der Notbeleuchtung sofort fachgerecht zu beheben.

Brandschutztechnik Markl entlastet Sie bei diesen Pflichten rund um Ihre Fluchtwegleuchten spürbar. Wir führen alle Kontrollen der Notbeleuchtung nach den geltenden Normen und Richtlinien durch und erstellen direkt im Anschluss Ihren lückenlosen digitalen Prüfbericht. Damit sichern Sie Ihre Fluchtwegleuchten bestmöglich ab und können die Funktion der Notbeleuchtung jederzeit lückenlos nachweisen.

Unser All-in-One-Service für Ihre Notbeleuchtung: Wir übernehmen die monatlichen Betreiberkontrollen sowie die jährliche Wartung von Einzelbatterieleuchten. Besitzen Ihre Fluchtwegleuchten eine zentrale Notlichtanlage mit Akkustation? Kein Problem. Wir koordinieren und organisieren die vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Notbeleuchtung durch autorisierte Partner für Sie. Sie haben für alle Fluchtwegleuchten nur einen Ansprechpartner.

Relevante Normen & gesetzliche Richtlinien

Die Installation und wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsbeleuchtungen unterliegt in Österreich klaren baurechtlichen und technischen Bestimmungen:

  • OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz): Das baurechtliche Fundament für Fluchtwegleuchten. Sie schreibt verbindlich vor, ab welcher Gebäudegröße, Fluchtweglänge oder Nutzungsart eine Notbeleuchtung zwingend installiert sein muss.
  • § 13 Arbeitsstättenverordnung (AStV): Verpflichtet Betreiber zu einer regelmäßigen Kontrolle sowie zu einer mindestens jährlichen Überprüfung durch eine fachkundige geeignete Person.
  • OVE EN 50172 / OVE E 8101: Regeln den Betrieb, die Wartung und die Prüfabläufe von Notbeleuchtungsanlagen (inkl. Prüffristen und Dokumentation).
  • ÖNORM EN 1838: Bestimmt die lichttechnischen Vorgaben für jede Notbeleuchtung wie die nötige Stärke und Erkennungsweite der Fluchtwegleuchten.

    Hinweis: Die konkreten Anforderungen können je nach Nutzung, Gebäudeart und Bundesland variieren.

Ihre Vorteile bei Brandschutztechnik Markl

Fluchtwegleuchten optimal absichern

Wir führen alle vereinbarten Kontrollen der Notbeleuchtung pünktlich durch. Sie erhalten lückenlose Nachweise für Ihre Fluchtwegleuchten.

Prüfberichte für die Notbeleuchtung

Nach jeder Wartung der Fluchtwegleuchten erhalten Sie ein sauberes Prüfprotokoll für das Notbeleuchtung-Prüfbuch.

Zentralbatterie-Anlagen der Notbeleuchtung

Erfordern Ihre Fluchtwegleuchten eine Spezialprüfung der Akkustation, koordinieren wir zertifizierte Partner für diese Notbeleuchtung.

Service für Fluchtwegleuchten vor Ort

Wir betreuen die Notbeleuchtung von Hotels, Betriebe und Wohnanlagen direkt in Tirol, Kitzbühel und dem Pinzgau.

Wartung von Fluchtwegleuchten & Akkutausch Ihrer Notbeleuchtung

Einzelbatterieleuchten besitzen integrierte Akkus, die diese Notbeleuchtung bei Netzausfall versorgen. Diese Energiespeicher der Fluchtwegleuchten verlieren im Laufe der Jahre an Kapazität. Wir kontrollieren die Notbeleuchtung vor Ort, wechseln defekte Fluchtwegleuchten sowie verbrauchte Akkus aus und stellen sicher, dass die gesetzliche Autonomiezeit der Notbeleuchtung erreicht wird.

Zuverlässige Betreiberkontrollen für Gewerbe & Tourismus

Besonders in Hotels hängen Menschenleben von funktionierenden Fluchtwegleuchten ab. Durch unseren regelmäßigen Vor-Ort-Service dokumentieren wir den Zustand der Notbeleuchtung. Damit sind Ihre Fluchtwegleuchten bei jeder behördlichen Begehung der Notbeleuchtung auf der sicheren Seite.

Jetzt Fluchtwegleuchten prüfen lassen oder Beratung anfordern